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 Betreff des Beitrags: Verkehrsrecht & Mithaftung bei Tempo > 130 km/h
BeitragVerfasst: 14.08.2011, 13:51 
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...in Deutschland, dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten, wo jeder seine Geschwindigkeit auf der Autobahn selbstverantwortlich frei wählen kann: Tempo von mehr als 130 km/h unterwegs ist durchaus gang und gäbe, doch wenn es dann zu einem Unfall kommt, kann das zu Mithaftung führen:
auto.de hat geschrieben:
Grundsätzlich darf man zwar erheblich schneller fahren. Doch kommt es dann zu einem Unfall, kann dies zu einer erheblichen Mithaftung führen, selbst wenn der Tempo liebende Fahrer eigentlich keine Schuld trägt. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung unter Hinweis auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch einmal deutlich gemacht.
Im entschiedenen Fall war es durch einen verkehrswidrigen Spurwechsel auf der Autobahn zu einer Kollision gekommen. Der Geschädigte war mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h gefahren und hatte nicht mehr rechtzeitig auf den Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs reagieren können. Da dies bei einer geringeren Geschwindigkeit aber noch gelungen wäre, lastete ihm das Gericht eine Mithaftung von 25 Prozent an. Im deutschen Recht wird die Haftung bei einem Verkehrsunfall nicht nur an das Verschulden geknüpft. Das Straßenverkehrsgesetz sieht ein Fahrzeug grundsätzlich als gefährlich an und knüpft bereits an dessen Betrieb eine Haftung. Nur ein "Idealfahrer" ist von der Haftung befreit.

Ein solcher "Idealfahrer" fährt nach Vorstellung der Rechtsprechung auf der Autobahn nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, geht ein erhebliches Risiko ein. Er ist nur dann von einer Mithaftung befreit, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit der Unfall unvermeidbar gewesen wäre. Im vorliegenden Fall ist aber festgestellt worden, dass bei 130 km/h noch ein rechtzeitiges Abbremsmanöver möglich war, was den Unfall verhindert hätte (OLG Nürnberg, Urt. V. 09.09.2010, Az. 13 U 712/10, DAR 2010, 707).


Wie ist die Rechtslage in Dänemark, Austria und in der Schweiz?

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seit 20.04.2014 Bildmit 103 g CO2/km im 2010 Insight 1,3 i Elegance


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkehrsrecht & Mithaftung bei Tempo > 130 km/h
BeitragVerfasst: 04.10.2011, 13:58 
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Im August bin ich leider in einem Unfall auf der BAB verwickelt gewesen, einem Wagen ist der Reifen von der Felge gesprungen. Der Reifen hat 4 Fahrzeuge erwischt, darunter auch meinen Insight. Die Versicherung des Verursachers, ein neuer Audi A4 SIXT Mietwagen, kommt für den Schaden auf. Auch ein Idealfahrer hätte keine Chance gehabt in dieser Situation dem Reifen auszuweichen und dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. In meinem Fall war links die Leitplanke, rechts andere Fahrzeuge.
Mir blieb nur die Vollbremsung von ca. 130-140 km/h auf ca. 50-60 km/h bis mich der Reifen frontal getroffen hat (der Reifen wurde von anderen Fahrzeugen in meine Richtung geschleudert, er hätte mich auch stehend noch erwischt) der Schaden laut Gutachten 3.760€. Problem derzeit; die Reparaturteile sind nicht zu bekommen, mein Honda Händler hat große Probleme bei Honda Informationen zum Lieferzeitpunkt zu bekommen, laut System sind die Teile bestellbar, aber es gibt keine Infos zur Lieferzeit.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkehrsrecht & Mithaftung bei Tempo > 130 km/h
BeitragVerfasst: 04.10.2011, 16:19 
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Ach Du liebe Güte, sowas möchte ich keinem von uns wünschen - da hat es Dein schönen Quantum metallic hart erwischt. Bodo, hast Du Fotos von Deinem karambolierten Wagen ?
Hast Du mal überlegt Herrn Liebe in Salzgitter zu kontaktieren, den Besitzer des citron-yellow metallic Insight mit bloss 78'000 km
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showD ... geNumber=1

oder wenn Du so fleissig Englisch sprichst und nichts gegen diese Farbe hast, einen 2001 RHD citron-yellow metallic Insight, dann wartet auf Dich ein "Schnäppchen" in Irland:
http://www.ooyyo.ch/gebrauchtwagen/hond ... -2000+2006

oder in Frankreich (ich befürchte, das sind Wagen, die noch in den USA stehen, und versteigert werden)
http://www.ooyyo.ch/gebrauchtwagen/hond ... -2000+2006

Mehr konnte ich in der Kürze nicht finden als Ersatz für Deinen Insight, der als Donator dienen könnte oder?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkehrsrecht & Mithaftung bei Tempo > 130 km/h
BeitragVerfasst: 05.10.2011, 09:01 
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Schade, von dem Vorfall zu hören. :sick: Die Summe des Schadens ist recht hoch. Was ist dabei alles in die Brüche gegangen? Hoffen wir, dass der Händler bald verbindlichen Bescheid gegen kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkehrsrecht & Mithaftung bei Tempo > 130 km/h
BeitragVerfasst: 05.10.2011, 11:01 
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Danke für die Auswahl an Alternativen aber, eintauschen kommt für mich eigentlich nicht in Frage, trotz der 285000 km. Der Wagen fährt noch, beschädigt aber noch funktionstüchtig sind Kühler und Kondesator. Kaputt gegangen sind Stoßstange vorne, Unterboden, Frontblech, sowie die unteren Spoiler. Der Verbrauch ist durch die etwas entstellte Aerodynamik um 0,3l p. 100km gestiegen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkehrsrecht & Mithaftung bei Tempo > 130 km/h
BeitragVerfasst: 05.10.2011, 13:50 
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Die Haube hat es überlebt?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkehrsrecht & Mithaftung bei Tempo > 130 km/h
BeitragVerfasst: 05.10.2011, 22:33 
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bodo hat geschrieben:
...die Reparaturteile sind nicht zu bekommen, mein Honda Händler hat große Probleme bei Honda Informationen zum Lieferzeitpunkt zu bekommen, laut System sind die Teile bestellbar, aber es gibt keine Infos zur Lieferzeit.
Nach Angaben meines Honda Garagisten ist das Ersatzteillager fuer Honda EUROPA in Belgien.

Doch fuer einen derartigen Exoten, wie den Ur-Insight, der nur in kleiner Auflage vor 11 Jahren ! auf den Europa-Markt in D und GB kam, klemmt es jetzt mit der Lieferung der Teile, die Du sofort & dringend brauchst.
Alles, was Du genannt hast, habe ich schon wiederholt auf Ebay.com gesehen _ einer d e r dort als serioes gilt, ist fuer gebrauchte Teile the_flamboyant_seller.
Und sonst Neuteile aus den USA direkt von... nein, schreib mich lieber privat an, bevor mir das hier unbedacht aus dem Mund heraus rutscht ...
:ohno:


Im Uebrigen beruehrt es mich, wenn ich lese, wie sehr Du doch dieses Auto liebst und daran haengst, dass trotz der 285000 km ein Eintausch für Dich nicht in Frage kommt. Du gehst mit Deinem Insight wirklich durch dick & duenn - um die TUV Plakette hast Du letztes Jahr in 2 Anlaeufen gekaempft und gerungen, weil die Pruefingenieure sich zunaechst nicht mit dem Insight-spezifischen Messprotokoll fuer den Breitband Katalysator auskannten...

Bodo,wir moechten Dich gerne unterstuetzen - und wenn wir Dir im Moment nur seelischen Beistand geben koennen :idea: :!:

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